| Gemeinsames Einkommen | Beitrag pro Monat |
|---|---|
| bis 25.000 € | 83 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do) |
| bis 50.000 € | 103 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do) |
| bis 75.000 € | 130 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do) |
| bis 100.000 € | 155 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do) |
| bis 125.000 € | 190 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do) |
| über 125.000 € | 220 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do) |
Bei den außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen des Sibi Plus handelt es sich um schulische Veranstaltung.
Der Betreuungsvertrag wird für den Zeitraum von zwölf Monaten abgeschlossen und bezieht sich jeweils auf die Dauer eines Schuljahres vom 1. August bis 31. Juli. Mit Ablauf des 31.07. endet das Vertragsverhältnis automatisch, d.h. zu jedem Schuljahr bedarf es eines neuen Betreuungsvertrages. Eine Kündigung ist nur bei Schulwechsel möglich (siehe § 8).
Die Betreuung ist grundsätzlich an allen Schultagen von Montag bis Donnerstag bis 16 Uhr und bei zusätzlicher Anmeldung auch freitags bis 15 Uhr gewährleistet. Eine Betreuung an Feiertagen oder Ferientagen wird nicht angeboten.
Die Teilnahme am Sibi Plus ist für ein Schuljahr an allen für die Betreuung angemeldeten Wochentagen bis 15 Uhr verpflichtend. Die Teilnahmeverpflichtung bezieht sich auch auf das tägliche Mittagessen. Bei Abwesenheit, bei Fehlen wegen Krankheit oder aus anderen Gründen muss das Kind von den/dem/der Erziehungsberechtigten bei der Leitung rechtzeitig entschuldigt werden.
Für die an der Maßnahme teilnehmenden Kinder besteht Unfallversicherungsschutz auch dann, wenn die Maßnahme an unterrichtsfreien Tagen oder außerhalb der üblichen Betreuungszeiten stattfinden sollte.
Die Beiträge richten sich nach den jeweils gültigen Beitragsregelung der Stadtjugendring Bad Honnef gGmbH. Die Beitragspflicht entsteht für jeden Monat des Schuljahres, unabhängig vom Betreuungsumfang, somit auch während der Schulferien. Insgesamt sind während der Vertragslaufzeit 12 Einzelbeiträge in der jeweiligen Höhe zu entrichten. Die Beitragspflicht besteht auch dann, wenn das Kind an der Maßnahme nicht teilnimmt. Die von den/dem/der Erziehungsberechtigten zu entrichtenden Beiträge sind zum 1. eines Monats fällig.
Das SEPA-Lastschriftmandat für den Elternbeitrag wird mit der Anmeldung erteilt.
In den Beiträgen (§ 5) sind keine Anteile für Verpflegungsleistungen enthalten. Der Beitrag für das Mittagessen wird vom Stadtjugendring per Lastschrift eingezogen und ist abhängig des gewählten Betreuungsumfangs von jeweils vier oder fünf Wochentagen. Die Beitragshöhe richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsregelung der Stadtjugendring Bad Honnef gGmbH.
Die Beitragspflicht für das Mittagessen entsteht für jeden Monat des Schuljahres, unabhängig vom Betreuungsumfang, somit auch während der Schulferien. Insgesamt sind während der Vertragslaufzeit 12 Einzelbeiträge in der jeweiligen Höhe zu entrichten. Die Beitragspflicht besteht auch dann, wenn das Kind an der Maßnahme nicht teilnimmt. Die von den/dem/der Erziehungsberechtigten zu entrichtenden Beiträge sind zum 1. eines Monats fällig und werden von der Stadtjugendring Bad Honnef gGmbH festgesetzt.
Das SEPA-Lastschriftmandat für das zusätzliche Entgelt wird mit der Anmeldung erteilt.
Ein Kind kann von der Teilnahme am Sibi Plus in Absprache zwischen Träger und Schulleitung aus wichtigem
Grund vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden, insbesondere wenn z.B.
a) das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt oder
b) das Kind nicht regelmäßig teilnimmt oder
c) die Schließzeiten wiederholt nicht eingehalten werden oder
d) der Beitrag für das Mittagessen mindestens 2 Monate nicht entrichtet wurde.
Der Stadtjugendring kann den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn er die Maßnahme im Rahmen des Sibi Plus nicht mehr weiterführt. Die Erziehungsberechtigten können den Betreuungsvertrag bei einem Schulwechsel ihres Kindes zum Ende des betreffenden Monats kündigen. Eine Kündigung aus anderen Gründen ist grundsätzlich nicht möglich. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss an die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings adressiert sein.