Sibi Plus Anmeldung

Um Ihr Kind für die Nachmittagsbetreuung Sibi Plus im städtischen Siebengebirgsgymnasium Bad Honnef anzumelden, füllen Sie bitte das folgende Anmeldeformular aus. Dabei ist zu beachten:
  • Die Betreuungszeit ist Montag - Donnerstag bis 16 Uhr und am Freitag bis 15 Uhr.
  • Die Teilnahme ist montags bis donnerstags bis nach den Hausaufgaben verpflichtend.
  • Der Elternbeitrag ist abhängig vom gemeinsamen Einkommen der Eltern und staffelt sich wie folgt:
Gemeinsames Einkommen Beitrag pro Monat
bis 25.000 € 83 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do)
bis 50.000 € 103 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do)
bis 75.000 € 130 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do)
bis 100.000 € 155 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do)
bis 125.000 € 190 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do)
über 125.000 € 220 € Elternbeitrag, zuzüglich 70 € für Mittagessen (Mo-Do)

Anmeldung "Sibi Plus"

Die Anmeldung bezieht sich auf das Schuljahr (01.08.-31.07.). Mit Ablauf des Schuljahres endet automatisch das Vertragsverhältnis. Bis zu den Herbstferien kann von dem Vertrag zurückgetreten werden, danach kann eine Abmeldung nur in einem besonderen Ausnahmefall (z.B. Schulwechsel) anerkannt werden.

Durch das Absenden des untenstehenden Formulares, schließen Sie einen verbindlichen Betreuungvertrag mit der Stadtjugendring gemeinnützige Träger GmbH ab.

Angaben zum Kind

In welche Klasse geht Ihr Kind im kommenden Schuljahr?

Angaben zu den Erziehungsberechtigten

Die Angabe einer Person ist ausreichend.

Adresse

Wenn sich die Eltern die Betreuung des Kindes teilen, können Sie hier die Adressen beider Elternteile hintereinander eingeben.

Kontakt

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.

Angaben zum Einkommen

Das gemeinsame Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern/Erziehungsberechtigten im Sinne des § 2 Abs. 1 + 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so wird nur das Einkommen dieses Elternteils, zzgl. der Unterhaltszahlungen berücksichtigt.

Wie hoch ist Ihr Einkommen?

Sonstiges

Ich wünsche eine Betreuung freitags. Das Essensgeld für Freitag wird halbjährlich separat abgerechnet.
Ich wünsche eine Ermäßigung des Elternbeitrags um 15 €, da gleichzeitig Geschwister das Sibi Plus besuchen.
Da ich/wir Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, §6a BKGG oder wirtschaftliche Jugendhilfe erhalte/n, beantrage ich/beantragen wir einen Zuschuss für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter oder Sozialamt. Ich/Wir bin/sind mit der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse einverstanden.
Einen entsprechenden Antrag auf Übernahme des Essensgeldes aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie selbst beim Jobcenter/Sozialamt stellen. Zur Berücksichtigung der Erstattung des Essensgeldes ist die Vorlage des Bescheids vom Jobcenter oder Sozialamt erforderlich.

SEPA Lastschriftmandat

Die Gebühr für "Sibi Plus" (Elternbeitrag zzgl. Mittagessen) ist unabhängig von den Ferien in 12 Monatsbeiträgen zum 1. eines jeden Monats fällig. Bankkosten für Rücklastschriften mangels Deckung und ungerechtfertigten Widerruf hat der*die Kontoinhaber*in zu tragen.
Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift werden Sie von uns über den Einzug unterrichtet.

Vertragsbedingungen


Vertragsbedingungen

Bei den außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen des Sibi Plus handelt es sich um schulische Veranstaltung.

§ 1 Dauer

Der Betreuungsvertrag wird für den Zeitraum von zwölf Monaten abgeschlossen und bezieht sich jeweils auf die Dauer eines Schuljahres vom 1. August bis 31. Juli. Mit Ablauf des 31.07. endet das Vertragsverhältnis automatisch, d.h. zu jedem Schuljahr bedarf es eines neuen Betreuungsvertrages. Eine Kündigung ist nur bei Schulwechsel möglich (siehe § 8).

§ 2 Betreuungsumfang

Die Betreuung ist grundsätzlich an allen Schultagen von Montag bis Donnerstag bis 16 Uhr und bei zusätzlicher Anmeldung auch freitags bis 15 Uhr gewährleistet. Eine Betreuung an Feiertagen oder Ferientagen wird nicht angeboten.

§ 3 Teilnahmepflicht

Die Teilnahme am Sibi Plus ist für ein Schuljahr an allen für die Betreuung angemeldeten Wochentagen bis 15 Uhr verpflichtend. Die Teilnahmeverpflichtung bezieht sich auch auf das tägliche Mittagessen. Bei Abwesenheit, bei Fehlen wegen Krankheit oder aus anderen Gründen muss das Kind von den/dem/der Erziehungsberechtigten bei der Leitung rechtzeitig entschuldigt werden.

§ 4 Unfallversicherung

Für die an der Maßnahme teilnehmenden Kinder besteht Unfallversicherungsschutz auch dann, wenn die Maßnahme an unterrichtsfreien Tagen oder außerhalb der üblichen Betreuungszeiten stattfinden sollte.

§ 5 Beitragsregelung

Die Beiträge richten sich nach den jeweils gültigen Beitragsregelung der Stadtjugendring Bad Honnef gGmbH. Die Beitragspflicht entsteht für jeden Monat des Schuljahres, unabhängig vom Betreuungsumfang, somit auch während der Schulferien. Insgesamt sind während der Vertragslaufzeit 12 Einzelbeiträge in der jeweiligen Höhe zu entrichten. Die Beitragspflicht besteht auch dann, wenn das Kind an der Maßnahme nicht teilnimmt. Die von den/dem/der Erziehungsberechtigten zu entrichtenden Beiträge sind zum 1. eines Monats fällig.

Das SEPA-Lastschriftmandat für den Elternbeitrag wird mit der Anmeldung erteilt.

§ 6 Zusätzliche Entgelte

In den Beiträgen (§ 5) sind keine Anteile für Verpflegungsleistungen enthalten. Der Beitrag für das Mittagessen wird vom Stadtjugendring per Lastschrift eingezogen und ist abhängig des gewählten Betreuungsumfangs von jeweils vier oder fünf Wochentagen. Die Beitragshöhe richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsregelung der Stadtjugendring Bad Honnef gGmbH.

Die Beitragspflicht für das Mittagessen entsteht für jeden Monat des Schuljahres, unabhängig vom Betreuungsumfang, somit auch während der Schulferien. Insgesamt sind während der Vertragslaufzeit 12 Einzelbeiträge in der jeweiligen Höhe zu entrichten. Die Beitragspflicht besteht auch dann, wenn das Kind an der Maßnahme nicht teilnimmt. Die von den/dem/der Erziehungsberechtigten zu entrichtenden Beiträge sind zum 1. eines Monats fällig und werden von der Stadtjugendring Bad Honnef gGmbH festgesetzt.

Das SEPA-Lastschriftmandat für das zusätzliche Entgelt wird mit der Anmeldung erteilt.

§ 7 Ausschluss

Ein Kind kann von der Teilnahme am Sibi Plus in Absprache zwischen Träger und Schulleitung aus wichtigem Grund vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden, insbesondere wenn z.B.
a) das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt oder
b) das Kind nicht regelmäßig teilnimmt oder
c) die Schließzeiten wiederholt nicht eingehalten werden oder
d) der Beitrag für das Mittagessen mindestens 2 Monate nicht entrichtet wurde.

§ 8 Kündigung

Der Stadtjugendring kann den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn er die Maßnahme im Rahmen des Sibi Plus nicht mehr weiterführt. Die Erziehungsberechtigten können den Betreuungsvertrag bei einem Schulwechsel ihres Kindes zum Ende des betreffenden Monats kündigen. Eine Kündigung aus anderen Gründen ist grundsätzlich nicht möglich. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss an die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings adressiert sein.