OGS Anmeldung

Um Ihr Kind für die Offene Ganztagschule (OGS) in Bad Honnef im kommenden Schuljahr anzumelden, füllen Sie bitte das folgende Anmeldeformular aus.

Dabei ist zu beachten:

  • Die Beiträge für die OGS sind abhängig vom Bruttojahreseinkommen und können der Beitragstabelle entnommen werden.
  • Der Beitrag für das Mittagessen beträgt derzeit 80 € pro Monat.
  • Die Vergabe der OGS Plätze erfolgt nach einem Punkte-Schema, welches Sie hier einsehen können.
  • Für die Anmeldung zur OGS gelten die untenstehenden Vertragsbedingungen.

Sollten Sie Fragen rund um die Anmeldung zur OGS haben, lesen Sie bitte zuerst unsere Antworten zu häufigen Fragen. Sollte Ihre Frage anschließend noch unbeantwortet sein, melden Sie sich gerne bei uns: anmeldung@sjr-honnef.de.

OGS Anmeldeformular

Durch das Abschicken des untenstehenden Formulares, schließen Sie einen verbindlichen OGS-Betreuungvertrag mit der Stadtjugendring gemeinnützige Träger GmbH ab.

Anmeldefrist für das Schuljahr 2025/26 ist der 31.12.2024. Nach Stichtag eingehende Anmeldungen werden in die Warteliste eingetragen.

Für welche OGS möchten Sie das Kind anmelden?

Angaben zum Kind

In welche Klasse geht Ihr Kind im gewünschten Schuljahr?

Angaben zu den Erziehungsberechtigten

Die Angabe einer Person ist ausreichend.

Adresse

Wenn sich die Eltern die Betreuung des Kindes teilen, können Sie hier die Adressen beider Elternteile hintereinander eingeben.

Kontakt

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Die automatische Anmeldebestätigung wird nur an die erste E-Mail Adresse gesendet.

Angaben zur beruflichen Situation

Diese Angaben sind zwingend erforderlich, da im Falle eines Überhangs von Anmeldungen gegenüber den zur Verfügung stehenden Plätzen eine Auswahl erfolgen muss. Sollte Ihr Kind nicht sofort einen Platz erhalten, so wird Ihr Kind in eine Warteliste aufgenommen. Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich (noch) kein Rechtsanspruch auf einen OGS Platz besteht.
Was trifft bei Ihnen, bzw. Ihrem Kind zu?

Sonstiges

Folgendes Geschwisterkind besucht bereits die OGS:
Bitte geben Sie den vollständigen Namen und die Schule an.
Gibt es Besonderheiten, die wir wissen sollten, um Ihr Kind bestmöglich betreuen zu können? Bspw. Diagnosen, Inklusionsbegleitung o.ä.
Da ich/wir Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, §6a BKGG oder wirtschaftliche Jugendhilfe erhalte/n, beantrage ich/beantragen wir einen Zuschuss für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter oder Sozialamt. Ich/Wir bin/sind mit der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse einverstanden.
Hinweis: Einen entsprechenden Antrag auf Übernahme des Essensgeldes aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie selbst beim Jobcenter/Sozialamt stellen. Zur Berücksichtigung der Erstattung des Essensgeldes ist die Vorlage des Bescheids vom Jobcenter oder Sozialamt erforderlich.

SEPA Lastschriftmandat

Gemäß der Satzung "über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und für den Besuch der Offenen Ganztagsschule sowie die Förderung der Kindertagespflege" vom 01.08.2024 werden die Beiträge für Mittagessen und Ferienbetreuung von der Stadtjugendring gemeinnützige Träger GmbH eingezogen. Bankkosten für Rücklastschriften mangels Deckung und ungerechtfertigten Widerruf hat der/die Kontoinhaber/in zu tragen.
Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift werden Sie von uns über den Einzug unterrichtet.

Vertragsbedingungen


Beitragstabelle ab 01.08.2024

Bruttojahreseinkommen Monatsbeitrag pro Kind
bis 30.000 € 0 €
von 30.001 € bis 35.000 € 29 € bis 39 €
von 35.001 € bis 40.000 € 39 € bis 53 €
von 40.001 € bis 45.000 € 53 € bis 68 €
von 45.001 € bis 50.000 € 68 € bis 86 €
von 50.001 € bis 55.000 € 86 € bis 105 €
von 55.001 € bis 60.000 € 105 € bis 125 €
von 60.001 € bis 65.000 € 125 € bis 148 €
von 65.001 € bis 70.000 € 148 € bis 173 €
von 70.001 € bis 75.000 € 173 € bis 200 €
von 75.001 € bis 80.000 € 200 € bis 228 €
ab 80.001 € 228 €

Vertragsbedingungen

Bei den außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule handelt es sich um schulische Veranstaltungen. Grundlage für die Offene Ganztagsschule in Bad Honnef ist der Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom 23.12.2010 (Stand 16.02.2018) und die Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 01.08.2024 (Mehr Informationen).

§1 Dauer

Der Betreuungsvertrag wird für den Zeitraum von zwölf Monaten abgeschlossen und bezieht sich jeweils auf die Dauer eines Schuljahres vom 1. August bis 31. Juli. Mit Ablauf des 31.07. endet das Vertragsverhältnis automatisch, d.h. zu jedem Schuljahr bedarf es eines neuen Betreuungsvertrages. Eine Kündigung ist nur bei Schulwechsel möglich (siehe § 8).

§2 Betreuungsumfang

Die Betreuung ist grundsätzlich an allen Schultagen von Montag bis Freitag gewährleistet. Bei Bedarf, der zuvor jeweils schriftlich abgefragt wird, wird die Betreuung auch an unterrichtsfreien Tagen durchgeführt. Hiervon ausgenommen sind der Rosenmontag, ein Zeitraum von 4 Wochen während der Sommerferien sowie teilweise die Weihnachtsferien.

§3 Teilnahmepflicht

Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist für ein Schuljahr an mindestens vier Wochentagen bis 15 Uhr verpflichtend. Die Teilnahmeverpflichtung bezieht sich auch auf das tägliche Mittagessen. Bei Abwesenheit, bei Fehlen wegen Krankheit oder aus anderen Gründen muss das Kind von den/dem/der Erziehungsberechtigten bei der OGS-Leitung rechtzeitig entschuldigt werden.

§4 Unfallversicherung

Für die an der Maßnahme teilnehmenden Kinder besteht Unfallversicherungsschutz auch dann, wenn die Maßnahme an unterrichtsfreien Tagen oder in den Ferien stattfindet.

§5 Beitragsregelung

Die Beiträge richten sich nach der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und für den Besuch der Offenen Ganztagsschule sowie die Förderung der Kindertagespflege. Der Beitrag ist abhängig von der Höhe des Jahreseinkommens. Die Beitragspflicht entsteht für jeden Monat des Schuljahres, unabhängig vom Betreuungsumfang, somit auch während der Schulferien. Insgesamt sind während der Vertragslaufzeit 12 Einzelbeiträge in der jeweiligen Höhe zu entrichten. Die Beitragspflicht besteht auch dann, wenn das Kind an der Maßnahme nicht teilnimmt. Die von den/dem/der Erziehungsberechtigten zu entrichtenden Beiträge sind zum 1. eines Monats fällig und werden von der Stadt Bad Honnef festgesetzt.

Das SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Bad Honnef für den Elternbeitrag wird gesondert zugesandt.

§6 Zusätzliche Entgelte

In den Beiträgen (§ 5) sind keine Anteile für Verpflegungsleistungen enthalten. Der Beitrag für das Mittagessen in Höhe von monatlich 80 € wird vom Stadtjugendring per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Stadtjugendring kann auch Entgelte für außerunterrichtliche Angebote in den Schulferien erheben. Hierbei handelt es sich lediglich um die Erstattung von besonderen Ausgaben wie z. B. Fahrtkosten und Eintrittsgelder.

Die Beitragspflicht für das Mittagessen entsteht für jeden Monat des Schuljahres, unabhängig vom Betreuungsumfang, somit auch während der Schulferien. Insgesamt sind während der Vertragslaufzeit 12 Einzelbeiträge in der jeweiligen Höhe zu entrichten. Die Beitragspflicht besteht auch dann, wenn das Kind an der Maßnahme nicht teilnimmt. Die von den/dem/der Erziehungsberechtigten zu entrichtenden Beiträge sind zum 1. eines Monats fällig und werden von der Stadtjugendring Bad Honnef gGmbH festgesetzt.

§7 Ausschluss

Ein Kind kann von der Teilnahme an der OGS in Absprache zwischen Träger und Schulleitung aus wichtigem Grund vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden, insbesondere wenn z.B.
a) das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt oder
b) das Kind nicht regelmäßig teilnimmt oder
c) die Schließzeiten wiederholt nicht eingehalten werden oder
d) der Beitrag für das Mittagessen mindestens 2 Monate nicht entrichtet wurde.

§8 Kündigung

Der Stadtjugendring kann den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn er die Maßnahme im Rahmen der Offenen Ganztagsschule nicht mehr weiterführt. Die Erziehungsberechtigten können den Betreuungsvertrag bei einem Schulwechsel ihres Kindes zum Ende des betreffenden Monats kündigen. Eine Kündigung aus anderen Gründen ist grundsätzlich nicht möglich. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss an die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings adressiert sein.