Der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz beginnt mit dem Schuljahr 2026/27 für die ersten Klassen. In den folgenden Schuljahren kommen die neuen ersten Klassen dazu, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Kinder in der Grundschule einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz haben.
Bei Anmeldungen für Kinder der ersten Klasse sind daher keine Beschäftigungsnachweise mehr nötig, da hier keine Bepunktung der Anmeldung erfolgt. Für Kinder aller weiteren Klassen sind weiterhin alle Angaben und Nachweise zu erbringen, um im Falle der Überbelegung die Plätze durch eine Bepunktung zu verteilen.
Um Ihr Kind für die Offene Ganztagschule (OGS) in Bad Honnef im kommenden Schuljahr anzumelden, füllen Sie bitte das folgende Anmeldeformular aus.
Dabei ist zu beachten:
Sollten Sie Fragen rund um die Anmeldung zur OGS haben, lesen Sie bitte zuerst unsere Antworten zu häufigen Fragen. Sollte Ihre Frage anschließend noch unbeantwortet sein, melden Sie sich gerne bei uns: anmeldung@sjr-honnef.de.
| Bruttojahreseinkommen | Monatsbeitrag pro Kind |
|---|---|
| bis 50.000 € | 0 € |
| von 50.001 € bis 55.000 € | 89 € bis 108 € |
| von 55.001 € bis 60.000 € | 108 € bis 129 € |
| von 60.001 € bis 65.000 € | 129 € bis 152 € |
| von 65.001 € bis 70.000 € | 152 € bis 178 € |
| von 70.001 € bis 75.000 € | 178 € bis 206 € |
| von 75.001 € bis 80.000 € | 206 € bis 235 € |
| ab 80.001 | 235 € |
Bei den außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule handelt es sich um schulische Veranstaltungen. Grundlage für die Offene Ganztagsschule in Bad Honnef ist der Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom 23.12.2010 (Stand 16.02.2018) und die Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 08.07.2025 (Mehr Informationen).
Der Betreuungsvertrag wird für den Zeitraum von zwölf Monaten abgeschlossen und bezieht sich jeweils auf die Dauer eines Schuljahres vom 1. August bis 31. Juli. Mit Ablauf des 31.07. endet das Vertragsverhältnis automatisch, d.h. zu jedem Schuljahr bedarf es eines neuen Betreuungsvertrages. Eine Kündigung ist nur bei Schulwechsel möglich (siehe § 8).
Die Betreuung ist grundsätzlich an allen Schultagen von Montag bis Freitag gewährleistet. Bei Bedarf, der zuvor jeweils schriftlich abgefragt wird, wird die Betreuung auch an unterrichtsfreien Tagen durchgeführt. Hiervon ausgenommen sind der Rosenmontag, ein Zeitraum von 4 Wochen während der Sommerferien sowie teilweise die Weihnachtsferien.
Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist für ein Schuljahr an mindestens vier Wochentagen bis 15 Uhr verpflichtend. Die Teilnahmeverpflichtung bezieht sich auch auf das tägliche Mittagessen. Bei Abwesenheit, bei Fehlen wegen Krankheit oder aus anderen Gründen muss das Kind von den/dem/der Erziehungsberechtigten bei der OGS-Leitung rechtzeitig entschuldigt werden.
Für die an der Maßnahme teilnehmenden Kinder besteht Unfallversicherungsschutz auch dann, wenn die Maßnahme an unterrichtsfreien Tagen oder in den Ferien stattfindet.
Die Beiträge richten sich nach der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und für den Besuch der Offenen Ganztagsschule sowie die Förderung der Kindertagespflege. Der Beitrag ist abhängig von der Höhe des Jahreseinkommens. Die Beitragspflicht entsteht für jeden Monat des Schuljahres, unabhängig vom Betreuungsumfang, somit auch während der Schulferien. Insgesamt sind während der Vertragslaufzeit 12 Einzelbeiträge in der jeweiligen Höhe zu entrichten. Die Beitragspflicht besteht auch dann, wenn das Kind an der Maßnahme nicht teilnimmt. Die von den/dem/der Erziehungsberechtigten zu entrichtenden Beiträge sind zum 1. eines Monats fällig und werden von der Stadt Bad Honnef festgesetzt.
Das SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Bad Honnef für den Elternbeitrag wird gesondert zugesandt.
In den Beiträgen (§ 5) sind keine Anteile für Verpflegungsleistungen enthalten. Der Beitrag für das Mittagessen in Höhe von monatlich 80 € wird vom Stadtjugendring per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Stadtjugendring kann auch Entgelte für außerunterrichtliche Angebote in den Schulferien erheben. Hierbei handelt es sich lediglich um die Erstattung von besonderen Ausgaben wie z. B. Fahrtkosten und Eintrittsgelder.
Die Beitragspflicht für das Mittagessen entsteht für jeden Monat des Schuljahres, unabhängig vom Betreuungsumfang, somit auch während der Schulferien. Insgesamt sind während der Vertragslaufzeit 12 Einzelbeiträge in der jeweiligen Höhe zu entrichten. Die Beitragspflicht besteht auch dann, wenn das Kind an der Maßnahme nicht teilnimmt. Die von den/dem/der Erziehungsberechtigten zu entrichtenden Beiträge sind zum 1. eines Monats fällig und werden von der Stadtjugendring Bad Honnef gGmbH festgesetzt.
Ein Kind kann von der Teilnahme an der OGS in Absprache zwischen Träger und Schulleitung aus wichtigem Grund
vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden, insbesondere wenn z.B.
a) das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt oder
b) das Kind nicht regelmäßig teilnimmt oder
c) die Schließzeiten wiederholt nicht eingehalten werden oder
d) der Beitrag für das Mittagessen mindestens 2 Monate nicht entrichtet wurde.
Der Stadtjugendring kann den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn er die Maßnahme im Rahmen der Offenen Ganztagsschule nicht mehr weiterführt. Die Erziehungsberechtigten können den Betreuungsvertrag bei einem Schulwechsel ihres Kindes zum Ende des betreffenden Monats kündigen. Eine Kündigung aus anderen Gründen ist grundsätzlich nicht möglich. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss an die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings adressiert sein.